Das Landgericht Bochum hat eine Ärztin wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Das Landgericht Bochum hat eine Ärztin wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Zusammen mit nicht gezahlten Steuern hat sie einen Schaden von insgesamt 200.000 Euro angerichtet. Besonders negativ hat das Gericht eine einschlägige Vorstrafe gewertet. Einzelheiten von Radio Bochum Gerichtsreporter Tom Eder

Bereits 2006 hatte die Bochumer Medizinerin mit ihren Betrügereien begonnen. Sie rechnete erfundene Leistungen im großen Stil ab. Dafür ist sie bereits 2010 verurteilt worden, zu einer Bewährungsstrafe. Doch die Frau machte unbeeindruckt mit ihren Taten weiter. Deshalb, so das Gericht, kam jetzt keine Bewährungsstrafe mehr in Frage. Sie muss die Strafe im Gefängnis absitzen, obwohl sie inzwischen die gesamten Schäden wiedergutgemacht hat.

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via Bochum News

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