Busfahrer bei der Bogestra müssen es hinnehmen, dass ihr Kraftstoffverbrauch automatisch überwacht wird.

Busfahrer bei der Bogestra müssen es hinnehmen, dass ihr Kraftstoffverbrauch automatisch überwacht wird.  Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Hamm hervor.  Die Bogestra hatte im Frühjahr einem Busfahrer gekündigt, weil der nicht mit dem neuen System fahren wollte.  In dem Berufungsverfahren hat das Gericht jetzt der Bogestra Recht gegeben. Die automatische Überwachung des Kraftstoffverbrauchs sei kein Eingriff in die Privatsphäre der Busfahrer. Die fristlose Kündigung musste allerdings in einer fristgerechte umgewandelt werden. Außerdem hat das Gericht eine Revision zugelassen.

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via Bochum News

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