Die Bogestra darf den Benzinverbauch ihrer Fahrer ermitteln und speichern.

Die Bogestra darf den Benzinverbauch ihrer Fahrer ermitteln und speichern. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Hamm. Die Bogestra hatte im Frühjahr einem Busfahrer gekündigt, weil der nicht mit dem neuen System fahren wollte. In dem Berufungsverfahren hat das Gericht jetzt der Bogestra Recht gegeben. Die Überwachung des Benzinverbrauchs sei kein Eingriff in die Privatsphäre der Busfahrer. Die fristlose Kündigung musste allerdings in einer fristgerechte umgewandelt werden. Außerdem hat das Gericht eine Revision zugelassen.

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via Bochum News

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