Im Prozess um den so genannten Mädchenmord hat die Staatsanwaltschaft lebenslänglich für den Angeklagten gefordert.

Im Prozess um den so genannten Mädchenmord hat die Staatsanwaltschaft lebenslänglich für den Angeklagten gefordert. Außerdem hat sie beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Mann soll die zweijährige Tochter seiner Freundin getötet haben, weil sie seiner Lebensplanung im Weg gestanden haben soll. Hintergründe kennt Radio Bochum Gerichtsreporter Tom Eder:

Nach Ansicht des Staatsanwalts hat besonders gegen den 39-Jährigen gesprochen, dass er mehrfach und öffentlich seinen Sohn der Tat bezichtigt hat. Das ging so weit, dass er von einem Mitgefangenen ein falsches Geständnis schreiben ließ. Außerdem habe er mit der Tat seine Freundin bestrafen wollen, die wegen des Kindes nicht mit ihm auswandern wollte. Die besondere Schwere der Schuld könnte für den Mann jetzt eine noch längere Haftstrafe bedeuten, als bei lebenslänglich üblich. Das Urteil wird am Freitag gesprochen.

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via Bochum News

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