Angeklagter legt im genannten Revision ein.

Der sogenannte Mädchenmordprozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Bochumer Landgerichts Revision eingelegt. Das Gericht hatte den Bochumer zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war davon überzeugt, dass der Mann die zweijährige Tochter seiner Freundin erstickt habe, weil sie der gemeinsamen Lebensplanung im Weg stand.

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via Bochum News

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